Aussetzung der Zahlungspflicht für Kindertagesstättenbeiträge, Mittagessenkosten sowie Entgelte für die Betreuung an den Grundschulen
Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der Corona-Krise und der in diesem Zusammenhang von der Landesregierung angeordneten Schließung der Kindertagesstätten wird die Samtgemeinde Tostedt den Einzug der im April, Mai und Juni 2020 fälligen Kindertagesstättengebühren, Mittagessenkosten sowie Entgelte für die Betreuung an den Grundschulen, zunächst aussetzen. Dies bedeutet, dass Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahren keine Abbuchung erhalten bzw. keine Überweisungen zu tätigen sind. Ein ggfs. eingerichteter Dauerauftrag bei den Kreditinstituten kann hierfür ausgesetzt werden.
© Samtgemeinde Tostedt Anzeige in Originalgröße 10 KB - 80 x 91 Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Aussetzung der Zahlungspflicht für den Monat April, Mai und Juni 2020 keinen abschließenden Verzicht auf die Beiträge und Entgelte darstellt. Über den endgültigen Erlass etwaiger Kinderbetreuungsgelder hat der Rat der Samtgemeinde Tostedt noch zu entscheiden, der genaue Zeitpunkt ist zum heutigen Tage jedoch noch nicht absehbar.
Für die Samtgemeinde bedeutet diese Situation eine enorme finanzielle Herausforderung. Damit ist die Erwartung verbunden, dass die Niedersächsische Landesregierung genau wie bereits in Schleswig-Holstein, Sachsen und Nordrhein-Westfalen entschieden, auch den niedersächsischen Kommunen umfassende Finanzhilfen aufgrund des Gebührenausfalles gewährt.
Die Samtgemeinde Tostedt wird unaufgefordert informieren, sobald eine Entscheidung getroffen ist und bittet zunächst um etwas Geduld.
Ihnen und Ihren Familien viel Gesundheit!
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