Die KVN setzt künftig auf die Durchführung von Corona-Tests durch die Hausärzte oder mit Überweisung der Hausärzte in nun festgelegten Infektionspraxen im Landkreis Harburg. Die Kosten für die Tests tragen die Krankenkassen.
In den vergangenen Monaten waren Patienten mit Corona-Symptomen im Regelfall an das Diagnosetelefon des Landkreises verwiesen worden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gingen mit den Anrufern einen Diagnose-Fragebogen durch, auf dessen Grundlage über die Notwendigkeit eines Tests entschieden wurde. Falls ja, wurde ein Termin für das Diagnosezentrum vergeben. Ab 01. August besteht diese Möglichkeit nicht mehr, das Diagnosetelefon des Landkreises Harburg wird eingestellt.
Tests in den Arztpraxen
Künftig werden Corona-Tests entweder von den behandelnden Hausärzten selbst durchgeführt oder die Patienten werden nach telefonischer Anmeldung für einen Test in die Praxis bestimmter Hausärzte verwiesen, die sich bereit erklärt haben, als Infektionspraxen zu fungieren. Diese Ärzte testen falls nötig nicht nur die eigenen Patienten, sondern führen Tests mit Überweisung und telefonischer Anmeldung durch die behandelnden Hausärzte auch für deren Patienten durch. Diese Infektionspraxen übernehmen damit ab 01. August 2020 die Aufgaben der bisherigen Testzentren.
Dem Kreisgesundheitsamt werden weiterhin alle positiven Corona-Befunde gemeldet. Die Erkrankten werden so schnell wie möglich angerufen. Das Gesundheitsamt versucht, Infektionsketten zurückzuverfolgen und Kontaktpersonen zu ermitteln. An Covid-19 erkrankte Personen sowie deren direkte Kontaktpersonen müssen in häusliche Quarantäne, um so die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.
Corona-Warn-APP
Bürgerinnen und Bürger, die von ihrer Corona-App gewarnt werden, dass ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, sollten sich umgehend bei ihrem Hausarzt oder beim Kreisgesundheitsamt melden. Sie haben Anspruch auf ärztliche Beratung und einen Corona-Test. Falls der Test positiv ausfällt, wird der oder die Betroffene darüber informiert und kann die Ansteckung über die Corona-App anonymisiert für andere App-Nutzer sichtbar machen. Das Testlabor informiert außerdem das zuständige Gesundheitsamt, es folgt eine 14-tägige Quarantäne, auch bei leichten Krankheitsverläufen oder wenn keine Symptome auftreten.
Tests ohne medizinischen Anlass sind keine Kassenleistung
Personen, die nicht Covid-19 krankheitsverdächtig, keine Kontaktpersonen sind und nicht in der Verordnung zum Anspruch auf Testungen aufgeführt sind, haben keinen Anspruch darauf, dass die jeweilige Krankenkasse für einen Corona-Test aufkommt – etwa wenn der Arbeitgeber, ein Einreiseland oder Urlaubshotel einen negativen Corona-Test verlangen. Die Kosten für diese Testungen müssen selbst getragen werden.
Alle Informationen darüber, wie die Tests künftig ablaufen, finden sich auf www.landkreis-harburg.de/corona.