Der Weg ist eindeutig: Erste Ansprechpartner bei Symptomen sind die Hausärztinnen und Hausärzte. Denn die Corona-Diagnosezentren an den Krankenhäusern Buchholz und Winsen haben zum 31. Juli 2020, wie in anderen niedersächsischen Landkreisen auch, ihren Betrieb eingestellt. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hatte entschieden, die beiden Diagnosezentren zu schließen.
Die Corona-Tests für Patienten mit Symptomen werden nun entweder von den behandelnden Hausärzten selbst durchgeführt oder die Patienten werden nach telefonischer Anmeldung für einen Test in die Praxis bestimmter Hausärzte verwiesen, die sich bereit erklärt haben, als Infektionspraxen zu fungieren. Diese Ärzte testen falls nötig nicht nur die eigenen Patienten, sondern führen Tests mit Überweisung und telefonischer Anmeldung durch die behandelnden Hausärzte auch für deren Patienten durch.
Der Landkreis Harburg bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Kritik an der Position der Kassenärztlichen Vereinigung, die Testzentren zu schließen. Landrat Rainer Rempe: „Für uns ist es unverständlich, dass die KVN gerade angesichts steigender Infektionszahlen auf das gut funktionierende System mit den beiden Testzentren an den Krankenhäusern Buchholz und Winsen verzichtet. Wir halten an unserer Forderung fest, die Testzentren im Landkreis wieder zu aktivieren. Die Tests sind ein wichtiger Baustein, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und eine Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dazu sollten die Testmöglichkeiten den Patienten schnell und unkompliziert zugänglich sein. Die Testzentren bieten schnell und klare Abläufe, zudem sind die Hausärzte bereits mit der Regelversorgung ihrer Patienten gut ausgelastet sind.“ Landrat Rempe betonte, dass sich die Kreisverwaltung bereits mehrfach mit der KVN zu diesem Thema ausgetauscht und Unterstützung angeboten hat. „Wir unterstützen die KVN gern dabei, die Testzentren wieder einzurichten.“
Test bei Symptomen
Bürgerinnen und Bürger, die Symptome einer Covid-19-Erkrankung wie Husten, Fieber, Schnupfen, Atemnot oder Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns aufweisen, wenden sich an ihren Hausarzt. Wer keinen Hausarzt hat, wendet sich an den Kassenärztlichen Notdienst über Telefon 116 117. Die Kosten für die Tests übernimmt die Krankenkasse.
Dem Kreisgesundheitsamt werden weiterhin alle positiven Corona-Befunde gemeldet. Das Gesundheitsamt verfolgt Infektionsketten zurück und ermittelt Kontaktpersonen. An Covid-19 erkrankte Personen sowie deren direkte Kontaktpersonen müssen in häusliche Quarantäne, um so die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.
Corona-Warn-APP
Bürgerinnen und Bürger, die von ihrer Corona-App gewarnt werden, dass ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht, sollten sich umgehend bei ihrem Hausarzt oder beim Kreisgesundheitsamt melden. Sie haben Anspruch auf ärztliche Beratung und einen Corona-Test. Falls der Test positiv ausfällt, wird der oder die Betroffene darüber informiert und kann die Ansteckung über die Corona-App anonymisiert für andere App-Nutzer sichtbar machen. Das Testlabor informiert außerdem das zuständige Gesundheitsamt, es folgt eine 14-tägige Quarantäne, auch bei leichten Krankheitsverläufen oder wenn keine Symptome auftreten. Auch dabei werden die Testkosten von der Krankenkasse übernommen.
Verbindlicher Test nach Rückkehr aus Risikogebiet
Reisrückkehrer aus Risikogebieten müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Durch den Nachweis eines negativen Testergebnisses kann die Quarantäne verkürzt werden. Diese Tests sind kostenlos und werden ebenfalls in der Hausarztpraxis vorgenommen, teilweise ist es auch bereits am Flughafen oder Hafen möglich. Ein Anrecht auf den Test besteht innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise. Das gilt aber nur für Rückkehrer aus Risikogebieten, auch, wenn sie keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Die Möglichkeit der grundsätzlichen Testung von Reiserückkehrern aus Nicht-Risikogebieten ist wieder gestrichen.
Tests ohne medizinischen Anlass sind keine Kassenleistung
Personen, die nicht Covid-19 krankheitsverdächtig, keine Kontaktpersonen sind und nicht in der Verordnung zum Anspruch auf Testungen aufgeführt sind, haben keinen Anspruch darauf, dass die jeweilige Krankenkasse für einen Corona-Test aufkommt – etwa wenn der Arbeitgeber, ein Einreiseland oder Urlaubshotel einen negativen Corona-Test verlangen. Die Kosten für diese Testungen müssen selbst getragen werden.
Tests vor geplantem Krankenhausaufenthalt
Wenn Personen, die keinerlei Corona-Symptome aufweisen, vor einer geplanten Krankenhausaufnahme getestet werden, handelt um eine prästationäre Leistung. Sie ist vom Krankenhaus und nicht ambulant zu erbringen.
Alle Informationen darüber, wie die Tests ablaufen, finden sich auf www.landkreis-harburg.de/corona.